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Was ist eine Immobilienschenkung?

Mit einer Immobilienschenkung können Eigentümer Immobilien gezielt und unentgeltlich an nahestehende Personen übertragen. Besonders für Familien bietet sie attraktive steuerliche Vorteile sowie die Möglichkeit, den Generationenübergang aktiv zu gestalten. Doch welche Schritte sind dafür notwendig und worauf sollten Sie achten?

Was versteht man unter einer Immobilienschenkung?

Als Immobilienschenkung wird die Übertragung einer Immobilie, beispielsweise eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks, auf eine andere Person ohne Gegenleistung bezeichnet. Meist erfolgt die Schenkung innerhalb der Familie, etwa von Eltern an ihre Kinder. Mit dem Vollzug der Schenkung geht das Eigentum vollständig auf die beschenkte Person über. Im Gegensatz zum Verkauf erfolgt keinerlei Zahlung.

Rechtliche Voraussetzungen bei der Immobilienschenkung

Für eine rechtsgültige Immobilienschenkung sind ein notarieller Schenkungsvertrag sowie  eine Grundbuchänderung erforderlich. Erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch wird die Schenkung rechtskräftig. Zur Absicherung der schenkenden Person werden häufig Wohnrechte oder Nießbrauchrechte im Grundbuch eingetragen, sodass ein weiterer Verbleib in der Immobilie rechtlich gesichert ist.

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Absicherung der schenkenden Person: Nießbrauch und Wohnrecht im Überblick

Viele Eigentümer zögern, ihre Immobilie zu verschenken, da sie befürchten, die Kontrolle darüber zu verlieren oder ihr Nutzungsrecht einzubüßen. Genau hier bieten das Nießbrauchrecht und das Wohnrecht ideale Lösungen zur Absicherung des Schenkers.

  • Das Nießbrauchrecht: Als Schenker behalten Sie das Recht, die Immobilie weiterhin umfassend zu nutzen oder die Erträge (z. B. Mieteinnahmen bei Vermietung) vollständig daraus zu ziehen. Der Beschenkte wird zwar Eigentümer, kann die Immobilie jedoch nur mit Ihrer Zustimmung bewohnen oder verkaufen.
  • Das Wohnrecht: Im Vergleich zum Nießbrauch ist das Wohnrecht enger gefasst. Es berechtigt den Schenker oder eine andere begünstigte Person, lebenslang in einem bestimmten Teil der Immobilie oder im gesamten Objekt zu wohnen. Das Recht, die Immobilie zu vermieten und Mieteinnahmen zu erzielen, geht jedoch auf den neuen Eigentümer über.

Steuerliche Aspekte der Immobilienschenkung

Eine Immobilienschenkung unterliegt der Schenkungssteuer, sofern der Wert der Immobilie bestimmte Freibeträge übersteigt. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Kinder profitieren derzeit von einem Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil innerhalb von zehn Jahren. Durch eine rechtzeitige Planung lassen sich steuerliche Vorteile gezielt nutzen und die finanzielle Belastung minimieren.

Vorteile einer frühzeitigen Immobilienschenkung

Eine frühzeitige Immobilienschenkung schafft Klarheit und erleichtert die Vermögensnachfolge innerhalb der Familie. Sie sorgt für Planungssicherheit und beugt potenziellen Konflikten vor. Besonders im Fünfseenland können Eigentümer davon profitieren, Immobilienwerte langfristig in der Familie zu halten und so die emotionale Bindung zur Region zu stärken.

Persönliche Beratung rund um die Immobilienschenkung

Jede Immobilienschenkung erfordert individuelle Überlegungen, eine professionelle Planung und eine rechtssichere Umsetzung. Veltrup Immobilien steht Ihnen mit Kompetenz, Diskretion und umfassender Standortkenntnis zur Seite.

Sie möchten mehr über die Immobilienschenkung erfahren oder eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen? Kontaktieren Sie uns! Das Team von Veltrup Immobilien steht Ihnen jederzeit vertrauensvoll zur Seite.

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