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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Veltrup Immobilien

§ 1 Geltung

Insofern nicht gemäß § 656a BGB die Textform für den Abschluss eines Maklervertrages vorgeschrieben ist, kommt mit der Kontaktaufnahme insbesondere zur Anforderung eines Exposés zwischen der Firma M.C. Veltrup Immobilien GmbH (im Folgenden „Makler“) und dem Interessenten (im Folgenden „Kunde“) ein Maklervertrag zustande. Für das Vertragsverhältnis gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Weitergabeverbot

Sämtliche vom Makler übersandten Informationen einschließlich der Objektnachweise, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Maklerprovision.

§ 3 Vorkenntnis

Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.

§ 4 Angebote

Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen insbesondere des Verkäufers/Vermieters. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermieters weder eine Gewähr noch die Haftung übernehmen.

§ 5 Maklerprovision

Bis zum Erwerb einer Immobilie arbeitet der Makler für den Kunden kostenfrei. Erst mit notariellem Abschluss des Kaufvertrags schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in der vertraglich vereinbarten Höhe basierend auf dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrages tätig und ist der Käufer Verbraucher, so schulden Käufer und Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe, gemäß § 656 c BGB. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich, wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils, etc. Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig. Bei Vermietungsgeschäften erhebt der Makler seine Provision ausschließlich vom Vermieter.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung des Maklers auf die Höhe der Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind solche Ansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung bzw. einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung des Maklers der Höhe nach auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt.

§ 7 Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfange an Dritte übermittelt. Der Makler wird persönliche Angaben des Kunden stets mit der gebotenen Vertraulichkeit und Integrität und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen. Der Makler löscht die vom Kunden erhobenen Daten sofort nach Widerruf dieser Einwilligung.

§ 8 Urheber- und Leistungsschutzrechte

Sämtliche Inhalte, die wir auf unserer Website (veltrup.de) veröffentlichen, unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede in diesem gesetzlichen Rahmen nicht zugelassene Verwertung insbesondere von Texten, Objektfotografien, Videomaterial, Bildern und Grafiken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters bzw. des jeweiligen Rechteinhabers. (Inhalte und Rechte Dritter sind als solche gekennzeichnet.) Dies gilt vor allem für Vervielfältigung, Einspeicherung, Bearbeitung, Übersetzung oder Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien. Auch die Darstellung unserer Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.
Eine unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte, Objektbilder oder kompletter Seiten ist strafbar.

§ 9 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 10 Salvatorische Klausel/Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

Stand: 10.2025

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